Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Der AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist für Ausbildungs- oder Arbeitssuchende, welche somit eine individuelle Förderung erhalten können um beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt zu werden.

Wenn du dich als arbeitssuchend gemeldet hast kannst du diesen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen bei deiner Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Dein persönlicher Berater bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter prüft dann, ob du die Voraussetzungen erfüllst, um so einen Gutschein zu erhalten und stellen ihn auch aus.

Dieser Gutschein ist nur bei Bildungsträgern wie z.B. der FITCOM einzulösen, die nach nach §45 SGB III AZAV zertifiziert sind. Die Kosten für die Maßnahme rechnet der Träger FITCOM dann direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab, dir entstehen keine Kosten.

Wer kann sich fördern lassen?

Als förderfähige Maßnahmen und Personen sind im SGB III § 45 Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose genannt. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbstständige und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden.

Dein AVGS Einzelcoaching umfasst 155 UE´s und kann hybrid bei FITCOM durchgeführt werden, in der Zeit von Montag-Freitag von 09.00 - 16.30 Uhr. (zzgl. Pausenzeit)

 

 

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