Die FITCOM bietet mit dem Studiengang zum Fitnessfachwirt /-in eine Qualifikation, die mit allen Inhalten befähigt, zur Übernahme von sportlichen und/oder betriebswirtschaftlicher Leitung eines Unternehmens der Fitness-, Sport- und Gesundheitsbranche und alle Themen für die Prüfung Fitnessfachwirt /-in (IHK) beinhaltet.
Abschluss: Akademie Zertifikat Fitnessfachwirt, sowie du Fitnesstrainer B Lizenz, Fitnesstrainer A Lizenz oder auch Personaltrainer werden kannst ....
Gerne bieten wir dir die IHK Vorbereitung zur Prüfung gesondert an für interne/externe Teilnehmer, weiteres unter info@fitcom-akademie.com
Die IHK Prüfung ist eine gesonderte öffentlich-rechtliche Berufsprüfung, die vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.
Fitnessfachwirt/in (FITCOM) können Sie jederzeit und ohne spezifische Vorkenntnisse absolvieren – für den Fitnessfachwirt (IHK) müssen Sie jedoch folgende, gesonderte Voraussetzungen erfüllen -
Zulassungsvoraussetzungen IHK – Prüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für das Absolvieren des Studiums zum Fitnessfachwirt /-in (IHK):Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK:
1) a) eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Fitnessbereich oder
b) ein Hochschulabschluss als Sportlehrer und zwei Jahre einschlägige Erfahrung im Fitnessbereich oder
c) eine Ausbildung in einem verwaltenden Ausbildungsberuf und drei Jahre einschlägige Berufspraxis im Fitnessbereich oder) eine Ausbildung als Physiotherapeut, Masseur, staatlich geprüfter
Gymnastiklehrer und drei Jahre Berufspraxis im Fitnessbereich oder ) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Fitnessbereich
2) Abweichend von Absatz 1) kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat,
die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Du möchtest dich bis zu 100% fördern lassen, dann schreibe uns unter info@fitcom-akademie.com